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Âé¶¹ÂãÁÄ: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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07.07.2016 19:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bezug nehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Dr. Wolfgang Âé¶¹ÂãÁÄ, Dr.
Dr. Christian Âé¶¹ÂãÁÄ, Dipl.-Design. Stephanie Âé¶¹ÂãÁÄ-Schröder, Ferdinand
Rudolf Wolfgang Âé¶¹ÂãÁÄ und Felix Alexander Âé¶¹ÂãÁÄ vom 16. Juni 2016, mit
der der Âé¶¹ÂãÁÄ, Stuttgart (Âé¶¹ÂãÁÄ SE), mitgeteilt
wurde, dass der Stimmrechtsanteil der Familie WP Holding GmbH mit Sitz in
Salzburg, Österreich (die Mitteilende) an der Emittentin am 15. Juni 2016
die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% sowie 75%
überschritten hat, wurde der Âé¶¹ÂãÁÄ SE namens und in Vollmacht der
Mitteilenden gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der
Mitteilenden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG) sowie aus Aktien Dritter, mit
denen dieses Tochterunternehmen der Mitteilenden sein Verhalten in Bezug
auf die Emittentin abstimmt (§ 22 Abs. 2 WpHG).

1)Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a)Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.

b)Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c)Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, wird ihre
Stimmrechte in Tochterunternehmen aber gemäß der Vorgaben bestimmter
Mitglieder der Familien Âé¶¹ÂãÁÄ und Kiesling ausüben, die sich
untereinander - gegebenenfalls auch über die Besetzung des Aufsichtsrats
der Emittentin - abstimmen.

d)Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2)Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder
Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht
aufgewendet.



07.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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