Âé¶¹ÂãÁÄ Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Wolfgang Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Dr. Dr. Christian Âé¶¹ÂãÁÄ, Frau Dipl.-Design. Stephanie Âé¶¹ÂãÁÄ-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Felix Alexander Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Gerhard Anton Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Dr. Ferdinand Oliver Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Mag. Mark Philipp Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Kai Alexander Âé¶¹ÂãÁÄ, Frau Dr. Geraldine Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Peter Daniell Âé¶¹ÂãÁÄ, Frau Diana Âé¶¹ÂãÁÄ, Herrn Andreas Johann Kiesling, BA, MA, und Herrn Hubertus Josef Kiesling, BSc vom 4. April 2025, mit der u.a. mitgeteilt wurde, dass der der Ferdinand Alexander Âé¶¹ÂãÁÄ Zweite GmbH mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287799, (die Mitteilende) infolge einer konzerninternen Umstrukturierung mittelbar über die Familie Âé¶¹ÂãÁÄ Beteiligung GmbH mit Sitz in Grünwald, die Âé¶¹ÂãÁÄ Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grünwald, die HMP Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Grünwald und die Ahorner GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, zugerechnete Stimmrechtsanteil an der Âé¶¹ÂãÁÄ am 4. April 2025 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat, wurde der Âé¶¹ÂãÁÄ namens und in Vollmacht der Mitteilenden am 15. April 2025 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: „Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG) sowie aus Aktien Dritter, mit denen dieses Tochterunternehmen der Mitteilenden sein Verhalten in Bezug auf die Emittentin abstimmt (§ 34 Abs. 2 WpHG). 1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele: a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht. d) Die Mitteilende strebt in ihrer Funktion als mittelbare Aktionärin derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der Emittentin durch die Mitteilende, sondern auf eine Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.“ 16.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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