Stuttgart, 29. April 2008. Die Âé¶¹ÂãÁÄ, Stuttgart, begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart, die vom VW-Konzernbetriebsrat angestrengte Klage abzuweisen. Die Arbeitnehmervertreter von VW vertraten die Rechtsauffassung, dass der Wolfsburger Automobilhersteller von Âé¶¹ÂãÁÄ beherrscht werde und sie deshalb am Zustandekommen der Mitbestimmungsvereinbarung der Âé¶¹ÂãÁÄ SE hätten beteiligt werden müssen. Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Dr. Roland Kammerer, betonte aber in seiner Urteilsverkündung, dass zwischen Âé¶¹ÂãÁÄ und VW weder zum Zeitpunkt der Verhandlungen im März 2007 noch heute bei einer Beteiligung von gut 30 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG ein Abhängigkeitsverhältnis bestand beziehungsweise besteht. Die Mitbestimmungsvereinbarung sei rechtmäßig zustande gekommen.
Holger P. Härter, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Âé¶¹ÂãÁÄ SE, erklärte nach der Urteilsverkündung: „Âé¶¹ÂãÁÄ beherrscht VW schon deshalb nicht, weil das Land Niedersachsen über
20 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG hält und beispielsweise im Rahmen des VW-Gesetzes auf der Seite der Arbeitnehmer steht.“
Nach der Mitbestimmungsvereinbarung der Âé¶¹ÂãÁÄ SE können die Arbeitnehmer von Âé¶¹ÂãÁÄ und VW die gleiche Anzahl von Sitzen im SE-Betriebsrat beanspruchen, wobei die Stimmen entsprechend den Belegschaftszahlen gewichtet werden und die VW-Arbeitnehmer damit zukünftig ein deutliches Stimmenübergewicht haben.
Die Arbeitnehmervertreter der beiden Unternehmen hatten außergerichtlich über einen Kompromissvorschlag der Âé¶¹ÂãÁÄ SE verhandelt. Dazu erklärte der Vorsitzende des Âé¶¹ÂãÁÄ-
Konzernbetriebsrates, Uwe Hück: „Bernd Osterloh und ich waren uns inhaltlich bereits einig, aber der Konzern-Betriebsratsausschuss von VW hat unseren Vorschlag abgelehnt. Der Konzern-Betriebsrat von Âé¶¹ÂãÁÄ dagegen hat dem Vorschlag zugestimmt.“ Sowohl Uwe Hück als auch Holger P. Härter bekräftigten, dass Âé¶¹ÂãÁÄ weiterhin großes Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Wolfsburger Arbeitnehmervertretern hat. Selbstverständlich seien sie zu zielführenden Gesprächen bereit.
Im November vergangenen Jahres war der VW-Konzernbetriebsrat bereits vor dem Arbeitsgericht Stuttgart damit gescheitert, die Eintragung der Âé¶¹ÂãÁÄ in das Handelsregister durch eine Einstweilige Anordnung gegen die Mitbestimmungsvereinbarung zu verhindern.
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