Âé¶¹ÂãÁÄ

Âé¶¹ÂãÁÄ sieht keinen Grund für Prozessverschiebung

Taktisches Vorgehen der Anwälte des VW-Konzernbetriebsrates

Stuttgart, 6. Februar 2008. Die Âé¶¹ÂãÁÄ, Stuttgart, sieht keinen Grund für die Verschiebung des Verfahrens um die Mitbestimmung im Âé¶¹ÂãÁÄ-Konzern, das am 13. Februar 2008 vor dem Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt werden sollte.

Das Unternehmen sieht darin vielmehr ein taktisches Vorgehen der Anwälte des Konzernbetriebsrates der Volkswagen AG. Âé¶¹ÂãÁÄ bedauert die Terminverlegung, da das Stuttgarter Unternehmen an einer zügigen Beendigung des Rechtsstreites interessiert ist. Es sei auch den Arbeitnehmern von Âé¶¹ÂãÁÄ nicht zuzumuten, unnötig lange mit der öffentlichen Behauptung zu leben, die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der Âé¶¹ÂãÁÄ führten zu Benachteiligungen der Belegschaft des VW-Konzerns.

Eine Veränderung der verabschiedeten Mitbestimmungsvereinbarung steht nicht zur Disposition.

GO