Stuttgart, 17. März 2014. Das Landgericht Stuttgart hat heute eine Schadensersatzklage gegen die Âé¶¹ÂãÁÄ, Stuttgart, (Âé¶¹ÂãÁÄ SE) abgewiesen. Die Kläger hatten Schadensersatzansprüche von rund 1,36 Milliarden Euro behauptet (Aktenzeichen 28 O 183/13).
Die Âé¶¹ÂãÁÄ SE begrüßt das Urteil des Landgerichts Stuttgart und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Im September 2012 hatte bereits das Landgericht Braunschweig zwei Schadensersatzklagen gegen die Âé¶¹ÂãÁÄ SE abgewiesen. Diese beiden Urteile sind rechtskräftig.
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