Stuttgart, 19. Dezember 2008. Die Âé¶¹ÂãÁÄ, Stuttgart, weist darauf hin, dass sie kein strategisches Interesse an dem schwedischen Lkw-Hersteller Scania AB, Södertälje, hat und deshalb auch nicht am Erwerb von Scania-Aktien interessiert ist. Allerdings ist sich Âé¶¹ÂãÁÄ der in Schweden geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewusst, wonach grundsätzlich für Scania ein Pflichtangebot abzugeben ist, sobald die Âé¶¹ÂãÁÄ-Beteiligung an Volkswagen die Schwelle von 50 Prozent der Stammaktien überschritten hat.
Âé¶¹ÂãÁÄ prüft daher derzeit eine Reihe von Möglichkeiten für das weitere Vorgehen, nachdem der zuständige Börsenrat Swedish Securities Council (SSC) einen Antrag von Âé¶¹ÂãÁÄ auf Befreiung von einem Pflichtangebot für Scania abgelehnt hat. Âé¶¹ÂãÁÄ erwägt auch, einen erneuten Befreiungsantrag - gestützt auf andere Gründe - zu stellen. Gegebenenfalls kommt aber auch ein Pflichtangebot zu einem aus Sicht von Âé¶¹ÂãÁÄ geeigneten Zeitpunkt in Betracht. Âé¶¹ÂãÁÄ ist an keinerlei Vorerwerbspreise gebunden.
K-GO