Âé¶¹ÂãÁÄ

Âé¶¹ÂãÁÄ beschließt, einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Âé¶¹ÂãÁÄ AG weiter zu prüfen und grundsätzlich zu unterstützen

Stuttgart, 24. Februar 2022. Auf Basis von Gesprächen zwischen der Âé¶¹ÂãÁÄ (Âé¶¹ÂãÁÄ SE) und der Volkswagen AG über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Âé¶¹ÂãÁÄ AG (Âé¶¹ÂãÁÄ AG) hat der Vorstand der Âé¶¹ÂãÁÄ SE heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Âé¶¹ÂãÁÄ SE beschlossen, die Umsetzbarkeit eines möglichen Börsengangs der Âé¶¹ÂãÁÄ AG auf Grundlage der bisherigen Gespräche weiter zu prüfen und grundsätzlich zu unterstützen.

Dr. Wolfgang Âé¶¹ÂãÁÄ, Aufsichtsratsvorsitzender der Âé¶¹ÂãÁÄ SE: „Wir wollen dieses Vorhaben im Vertrauen darauf fördern, dass die daraus resultierenden Mittel für die vom Volkswagen Vorstand betriebene Transformation – die Elektrifizierungs- und Digitalisierungsoffensive – eingesetzt werden.“

Die Âé¶¹ÂãÁÄ SE und die Volkswagen AG haben heute eine Eckpunktevereinbarung unterzeichnet, die die bisherigen Gespräche inhaltlich zusammenfasst und eine Basis für die weiteren Schritte zur Vorbereitung eines möglichen Börsengangs darstellt. Die tatsächliche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Auch die Vereinbarungen in der Eckpunktevereinbarung zu einem möglichen Börsengang stehen unter mehreren Bedingungen, einschließlich der finalen Zustimmung der Gremien beider Parteien.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Gespräche soll für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der Âé¶¹ÂãÁÄ AG in 50% Vorzugsaktien und 50% Stammaktien unterteilt werden und im Rahmen des möglichen Börsengangs ca. 25% der Vorzugsaktien am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang mit dem möglichen Börsengang würde die Âé¶¹ÂãÁÄ SE 25% zuzüglich einer Aktie der Stammaktien an der Âé¶¹ÂãÁÄ AG von der Volkswagen AG zum Platzierungspreis der Vorzugsaktien zzgl. einer Prämie von 7,5% erwerben. Mit der positiven Begleitung eines möglichen Börsengangs der Âé¶¹ÂãÁÄ AG unterstützt die Âé¶¹ÂãÁÄ SE die Pläne der Volkswagen AG zu einer Erweiterung der finanziellen Flexibilität der Volkswagen AG und einer Steigerung der unternehmerischen Möglichkeiten der Âé¶¹ÂãÁÄ AG. Die Volkswagen AG würde die Âé¶¹ÂãÁÄ AG auch nach der Umsetzung eines Börsengangs weiterhin im Wege der Vollkonsolidierung in ihren Konzernabschluss einbeziehen. Es ist zudem geplant, die industrielle Kooperation zwischen der Volkswagen AG und der Âé¶¹ÂãÁÄ AG auch nach einem möglichen Börsengang fortzusetzen.

Die Volkswagen AG würde die Einnahmen aus einem möglichen Börsengang der Âé¶¹ÂãÁÄ AG für die Finanzierung der industriellen und technologischen Transformation des Volkswagen Konzerns sowie das weitere Wachstum nutzen. Dr. Âé¶¹ÂãÁÄ ergänzte: „Mit großer Überzeugung unterstützen wir daher diesen Börsengang im Vertrauen auf den Vorstand der Volkswagen AG unter Leitung von Dr. Herbert Diess. Wir sind überzeugt, dass der Vorstand mit dem zusätzlichen Kapital den Volkswagen Konzern im Sinne aller Beteiligten stärken und die Transformation der Automobilindustrie in führender Rolle beschleunigen wird.“

Vereinbart wurde zwischen den Parteien auch, dass die Volkswagen AG im Fall eines Börsengangs der Âé¶¹ÂãÁÄ AG den Aktionären vorschlagen wird, eine Sonderdividende in einem Umfang von 49% der Gesamtbruttoerlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien auszuschütten. Einem solchen Dividendenvorschlag wird die Âé¶¹ÂãÁÄ SE zustimmen.