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Freispruch für ehemalige Vorstandsmitglieder der Âé¶¹ÂãÁÄ SE

Landgericht Stuttgart sieht keine Hinweise auf Marktmanipulation / Rechtsauffassung der Âé¶¹ÂãÁÄ SE bestätigt / Döss: Rückenwind für die Zivilverfahren

Stuttgart, 18. März 2016. Das Landgericht Stuttgart hat die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Âé¶¹ÂãÁÄ, Stuttgart ("Âé¶¹ÂãÁÄ SE"), Dr. Wendelin Wiedeking und Holger Härter, vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen. Nach Ansicht der Großen Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Frank Maurer haben sich die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhobenen Vorwürfe in der umfangreichen Beweisaufnahme nicht bestätigt. In seinem Urteil stellt das Gericht daher fest, dass sich die ehemaligen Vorstandsmitglieder nicht strafbar gemacht haben. Den Antrag, der Âé¶¹ÂãÁÄ SE als an dem Strafverfahren Nebenbeteiligte ein Bußgeld aufzuerlegen, hat das Landgericht zurückgewiesen. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung und der Âé¶¹ÂãÁÄ SE. Gegen das Urteil steht der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision offen.

Die Âé¶¹ÂãÁÄ SE begrüßt die heutige Entscheidung des Gerichts. Dr. Manfred Döss, Vorstand der Âé¶¹ÂãÁÄ SE für Recht und Compliance, sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir waren stets der Auffassung, dass der Beteiligungsaufbau an der Volkswagen AG im Einklang mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften erfolgt ist. Wir freuen uns, dass die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart unsere seit Beginn der Ermittlungen im August 2009 vertretene Rechtsauffassung bestätigt hat, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unbegründet sind."

Die zu Beginn der Ermittlungen erhobenen Vorwürfe der Untreue und der handelsgestützten Marktmanipulation hatte die Staatsanwaltschaft bereits zu einem früheren Zeitpunkt fallen gelassen, ebenso die zeitweise von der Staatsanwaltschaft gegen die im Jahr 2008 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erhobenen Vorwürfe. Mehr als sechs Jahre nach Beginn der Ermittlungen haben sich durch das Urteil des Landgerichts Stuttgart auch die letzten Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft als unbegründet erwiesen.

Dr. Döss zeigte sich optimistisch, dass das heutige Urteil der Âé¶¹ÂãÁÄ SE Rückenwind für die noch anhängigen Zivilverfahren geben werde. Auch hier sind die Zivilkläger bereits sechs Mal in Folge - davon in zwei Berufungsinstanzen - mit ihren Vorwürfen gegen die Âé¶¹ÂãÁÄ SE gescheitert. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.